Unterhalt

Ob in der Trennungsphase von Eheleuten, nach der rechtskräftigen Scheidung oder zur Versorgung von ehelichen bzw. nicht ehelichen Kindern: In allen diesen Fällen kann es um Unterhaltsansprüche gehen. Diese sind ebenso vielfältig wie die möglichen Anspruchsberechtigten.

Für die Zeit zwischen der Trennung von Eheleuten bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, nach der Scheidung dann auf nachehelichen Unterhalt. Ein Unterhaltsanspruch kann durch verschiedene Unterhaltstatbestände gerechtfertigt sein.

Möglich sind beim nachehelichen Unterhalt überdies sowohl Ausschluss und Kürzung als auch eine Herabsetzung und zeitliche Befristung. Und mitunter müssen sogar Kinder für ihre bedürftigen Eltern Elternunterhalt leisten.

Die Möglichkeiten sind so vielfältig, dass Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen sollten.